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Verband der Reservisten der Deutschen
Bundeswehr e.V.
RAG Schießsport der RK Fischach
Die Anlage I ist
eine Ergänzung zum §13 Absatz C (Weitergabe personenbezogener Daten) der
Geschäftsordnung der RAG Schießsport der RK Fischach und somit Teil der Geschäftsordnung.
Allgemeines:
Erhebt,
verarbeitet oder nutzt ein Verein Daten seiner Mitglieder und sonstiger
Personen mit Hilfe der automatisierten Datenverarbeitung oder in
herkömmlichen Mitgliederdateien, ist nach §1 Abs. 2 Nr.3 des
Bundesdatenschutzgesetzes ( BDSG) der
Anwendungsbereich dieses Gesetzes eröffnet. Für Vereine gelten daher die
Vorschriften der §§ 1 bis 11, 27 bis 38a, 43 und 44 BDSG.
Unerheblich
ist dabei, ob der Verein ins Vereinsregister eingetragen ist und eine
eigene Rechtspersönlichkeit besitzt ( e.V.) oder ob es sich um einen
nicht rechtsfähigen Verein wie RK oder RAG handelt, die Unterabteilungen
des VdRBw als Dachverband sind.
Datenschutzregelung im Rahmen der
Verbandsarbeit RAG Schießsport der
RK Fischach im VdRBw
-
Mit dem
Beitritt eines Mitglieds nimmt die RAG Schießsport der RK Fischach
(zukünftig nur RAG genannt) personenbezogene Daten des Neumitglieds
auf.
Dies sind:
Name, Vornahme
Geburtsdatum
Bankverbindungsdaten (Kontonummer, Bankleitzahl, Name der Bank etc.)
Mitgliedsnummer des VdRBw
Personenkennziffer Bundeswehr
Bescheinigung
über die abgelegte Waffensachkundeprüfung
Ausstellungsdaten von
evt. vorhandenen Waffenbesitzkarten
Daten
über die Mitgliedschaft in anderen Schützenvereinen
Diese
Informationen werden in der vereinseigenen Mitgliederdatei des ersten
Vorsitzenden der
RAG teilweise nur in Papierform geführt. Die Daten über die Teilnahme an
schießsportlichen Aktivitäten, Daten zur Identifikation von Teilnehmern an
Schießwettkämpfen und deren Ergebnisse, sowie die Daten der Anwesenheitsliste für
Aktivitäten der RK/RAG die als Grundlage für die Gruppenversicherung des VdRBw für
seine Mitglieder dient, sind auf elektronischen Datenträgern gespeichert. Die Bankdaten
sind beim Vorstand und beim Kassenwart der RAG gespeichert. Die
personen-bezogenen Daten werden dabei durch geeignete technische und organisatorische
Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt. Sonstige
Informationen zu den Mitgliedern und Informationen über Nichtmitglieder werden von der
RAG grundsätzlich nur verarbeitet oder genutzt, wenn sie zur Förderung des
Vereinszweckes nützlich sind (z.B. Speicherung von Telefon- Faxnummern einzelner
Mitglieder) und keine Anhaltspunkte bestehen, dass die betroffene Person
ein schutzwürdiges Interesse hat, das der Verarbeitung oder Nutzung entgegen
steht.
- Als Mitglied des VdRBw und der RAG Schwaben
Mitte ist die RAG verpflichtet, seine Mitglieder an den Verband zu
melden. Übermittelt werden dabei alle oben genannten Daten außer den
Bankdaten. Eine Übermittlung der Daten erfolgt nur nach Rücksprache
mit dem Betroffenen und dessen schriftlicher
Einwilligung. In dieser
Einwilligungserklärung wird die Art der Daten und der
Verwendungszweck genau bezeichnet und
fixiert.
Verweigert
ein Mitglied die Weitergabe seiner Daten an die übergeordneten
Verbandsteile, kann das waffenrechtliche Folgen nach sich ziehen,
die bis zum Entzug der bereits vorhandenen waffenrechtlichen
Erlaubnisse, die mittels eines Bedürfnisnachweises über den VdRBw,
erlangt wurden, führen können.
Bei Mitgliedern
mit besonderen Aufgaben (1./2. Vorstand der RK, 1./2. Vorstand der
RAG, Schriftführer, Kassenwart, Internetbeauftragter) werden auch
die Telefonnummer, E-Mailadresse sowie der Bezeichnung ihrer
Funktion im Verein übermittelt.
- Der Vorstand macht besondere Ereignisse des
Vereinslebens, insbesondere die Durchführung und die Ergebnisse von
Schießwettbewerben, sowie Feierlichkeiten, in den regelmäßig
stattfinden RK Mitgliederversammlungen bekannt. Dabei können
personenbezogene Daten veröffentlicht werden. Das einzelne Mitglied
kann jederzeit gegenüber dem Vorstand Einwände gegen eine solche
Veröffentlichung seiner Daten vorbringen. In diesem Fall unterbleibt
in Bezug auf dieses Mitglied eine weitere Veröffentlichung seiner
Daten (Jubiläum etc.) mit Ausnahme von Ergebnissen bei
Schießwettbewerben.
- Nur Vorstandsmitglieder und sonstige
Mitglieder, die in der RAG oder RK eine besondere Funktion ausüben,
welche die Kenntnis bestimmter Mitgliederdaten erfordert, erhalten
eine Mitgliederliste mit den benötigten Daten
ausgehändigt. Bei Wechsel in den Personen der
Vorstandschaft, werden die jeweiligen Mitgliederdaten komplett an
den Nachfolger übergeben. Beim Amtsvorgänger verbleiben keinerlei
Mitgliederdaten. Alle Vorstandsmitglieder, die in irgend einer Form
mit Mitgliederdaten Umgang pflegen, unterzeichnen eine
Datenschutzerklärung in der sie sich zur Einhaltung des
Datenschutzes verpflichten.
- Eine Veröffentlichung von Mitgliederdaten im
Internet erfolgt nur nach Unterzeichnung einer schriftlichen
Einwilligungserklärung durch das betroffene
Mitglied. Das
einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand Einwände
gegen eine solche Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten
erheben, bzw. seine erteilte Einwilligung in die Veröffentlichung im
Internet widerrufen. Im Falle eines Einwandes bzw. Widerrufs
unterbleiben weitere Veröffentlichungen zu seiner Person.
Personenbezogene Daten des widerrufenden Mitglieds werden von der
Homepage der RAG entfernt.
- Bei Beendigung der Mitgliedschaft bei Tod des
Mitglieds oder bei Wechsel der RK, werden alle Daten des Mitglieds
aus dem Mitgliederverzeichnis gelöscht. Personenbezogene Daten des
austretenden Mitglieds, die Kassenverwaltung betreffend, werden
gemäß der steuergesetzlichen Bestimmungen bis zu zehn Jahren, ab der
schriftlichen Bestätigung des Austritts durch den Vorstand,
aufbewahrt. Alle erteilten Erlaubnisse zur Weitergabe von
personenbezogenen Daten verlieren ihre Gültigkeit.
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