Zurück:

Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e.V.

RAG Schießsport der RK Fischach

 

Die Anlage I ist eine Ergänzung zum §13 Absatz C (Weitergabe personenbezogener Daten) der Geschäftsordnung der RAG Schießsport der RK Fischach und somit Teil der Geschäftsordnung.
 

Allgemeines: 

Erhebt, verarbeitet oder nutzt ein Verein Daten seiner Mitglieder und sonstiger Personen mit Hilfe der automatisierten Datenverarbeitung oder in herkömmlichen Mitgliederdateien, ist nach §1 Abs. 2 Nr.3 des Bundesdatenschutzgesetzes ( BDSG) der Anwendungsbereich dieses Gesetzes eröffnet. Für Vereine gelten daher die Vorschriften der §§ 1 bis 11, 27 bis 38a, 43 und 44 BDSG.
Unerheblich ist dabei, ob der Verein ins Vereinsregister eingetragen ist und eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt ( e.V.) oder ob es sich um einen nicht rechtsfähigen Verein wie RK oder RAG handelt, die Unterabteilungen des VdRBw als Dachverband sind.
 

Datenschutzregelung im Rahmen der Verbandsarbeit RAG Schießsport der

RK Fischach im VdRBw
 

 

  1. Mit dem Beitritt eines Mitglieds nimmt die RAG Schießsport der RK Fischach (zukünftig nur RAG genannt) personenbezogene Daten des Neumitglieds auf.
    Dies sind:

         Name, Vornahme

         Geburtsdatum

         Bankverbindungsdaten (Kontonummer, Bankleitzahl, Name der Bank etc.)

         Mitgliedsnummer des VdRBw

         Personenkennziffer Bundeswehr

         Bescheinigung über die abgelegte Waffensachkundeprüfung       

                 Ausstellungsdaten von evt. vorhandenen Waffenbesitzkarten

               Daten über die Mitgliedschaft in anderen Schützenvereinen


Diese Informationen werden in der vereinseigenen Mitgliederdatei des ersten Vorsitzenden der RAG teilweise nur in Papierform geführt. Die Daten über die Teilnahme an schießsportlichen Aktivitäten, Daten zur Identifikation von Teilnehmern an Schießwettkämpfen und deren Ergebnisse, sowie die Daten der Anwesenheitsliste für Aktivitäten der RK/RAG die als Grundlage für die Gruppenversicherung des VdRBw für seine Mitglieder dient, sind auf elektronischen Datenträgern gespeichert. Die Bankdaten sind beim Vorstand und beim Kassenwart der RAG gespeichert. Die personen-bezogenen Daten werden dabei durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt. Sonstige Informationen zu den Mitgliedern und Informationen über Nichtmitglieder werden von der RAG grundsätzlich nur verarbeitet oder genutzt, wenn sie zur Förderung  des Vereinszweckes nützlich sind (z.B. Speicherung von Telefon- Faxnummern einzelner Mitglieder) und keine Anhaltspunkte bestehen, dass die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse hat, das der Verarbeitung oder Nutzung entgegen steht.
 

  1. Als Mitglied des VdRBw und der RAG Schwaben Mitte ist die RAG verpflichtet, seine Mitglieder an den Verband zu melden. Übermittelt werden dabei alle oben genannten Daten außer den Bankdaten. Eine Übermittlung der Daten erfolgt nur nach Rücksprache mit dem Betroffenen und dessen schriftlicher Einwilligung.                          In dieser Einwilligungserklärung wird die Art der Daten und der Verwendungszweck genau bezeichnet und fixiert. 
                                                                        
    Verweigert ein Mitglied die Weitergabe seiner Daten an die übergeordneten Verbandsteile, kann das waffenrechtliche Folgen nach sich ziehen, die bis zum Entzug der bereits vorhandenen waffenrechtlichen Erlaubnisse, die mittels eines Bedürfnisnachweises über den VdRBw, erlangt wurden, führen können.

    Bei Mitgliedern mit besonderen Aufgaben (1./2. Vorstand der RK, 1./2. Vorstand der RAG, Schriftführer, Kassenwart, Internetbeauftragter) werden auch die Telefonnummer, E-Mailadresse sowie der Bezeichnung ihrer Funktion im Verein übermittelt.

     
  1. Der Vorstand macht besondere Ereignisse des Vereinslebens, insbesondere die Durchführung und die Ergebnisse von Schießwettbewerben, sowie Feierlichkeiten, in den regelmäßig stattfinden RK Mitgliederversammlungen bekannt. Dabei können personenbezogene Daten veröffentlicht werden. Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand Einwände gegen eine solche Veröffentlichung seiner Daten vorbringen. In diesem Fall unterbleibt in Bezug auf dieses Mitglied eine weitere Veröffentlichung seiner Daten (Jubiläum etc.) mit Ausnahme von Ergebnissen bei Schießwettbewerben.

     
  1. Nur Vorstandsmitglieder und sonstige Mitglieder, die in der RAG oder RK eine besondere Funktion ausüben, welche die Kenntnis bestimmter Mitgliederdaten erfordert, erhalten eine Mitgliederliste mit den benötigten Daten ausgehändigt.                Bei Wechsel in den Personen der Vorstandschaft, werden die jeweiligen Mitgliederdaten komplett an den Nachfolger übergeben. Beim Amtsvorgänger verbleiben keinerlei Mitgliederdaten. Alle Vorstandsmitglieder, die in irgend einer Form mit Mitgliederdaten Umgang pflegen, unterzeichnen eine Datenschutzerklärung in der sie sich zur Einhaltung des Datenschutzes verpflichten.

     
  1. Eine Veröffentlichung von Mitgliederdaten im Internet erfolgt nur nach Unterzeichnung einer schriftlichen Einwilligungserklärung durch das betroffene Mitglied. Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand Einwände gegen eine solche Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten erheben, bzw. seine erteilte Einwilligung in die Veröffentlichung im Internet widerrufen. Im Falle eines Einwandes bzw. Widerrufs unterbleiben weitere Veröffentlichungen zu seiner Person. Personenbezogene Daten des widerrufenden Mitglieds werden von der Homepage der RAG entfernt.

     
  1. Bei Beendigung der Mitgliedschaft bei Tod des Mitglieds oder bei Wechsel der RK, werden alle Daten des Mitglieds aus dem Mitgliederverzeichnis gelöscht. Personenbezogene Daten des austretenden Mitglieds, die Kassenverwaltung betreffend, werden gemäß der steuergesetzlichen Bestimmungen bis zu zehn Jahren, ab der schriftlichen Bestätigung des Austritts durch den Vorstand, aufbewahrt. Alle erteilten Erlaubnisse zur Weitergabe von personenbezogenen Daten verlieren ihre Gültigkeit.
     
Zurück: